Allgemeine Vertragsbedingungen für den Verkauf von Standardsoftware
Algo-Camp GmbH
Algo-Camp GmbH
Albrechtstr. 19
10117 Berlin
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Für den Verkauf der Standardsoftware Algo-Trading Starter-Paket, Algo-Trader Pro, Swiss Trader, Trading-Bot Prime und Prop-Trading Algo (nachfolgend „Standardsoftware"), für im Rahmen des Kaufvertrages vereinbarte Dienstleistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für Dienstleistungen gelten weitere Vertragsbedingungen, die über www.algo-camp.de erreichbar sind. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Algo-Camp GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Algo-Camp GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.algo-camp.de/agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(3) Für die Lieferung der Standardsoftware gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. Für ergänzende Dienstleistungen (zB Installation, Parametrisierung, Schulung) gelten ergänzend die §§ 611 ff. BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Algo-Camp GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch Auftragsbestätigung der Algo-Camp GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die Algo-Camp GmbH nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt.
(2) Die Bestellabwicklung und der Vertragsschluss erfolgt über die Website des von der Algo-Camp GmbH genutzten Abwicklungsplattform ablefy des Anbieters Ablefy GmbH, Potsdamer Straße 125, 10783 Berlin. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Website der Algo-Camp GmbH eine für ihn passende Variante der Standardsoftware auszuwählen. Über den Button „Buchen" wird er auf die passende Unterseite der Abwicklungsplattform geleitet und gibt dort an, ob er als Privatperson oder Unternehmen bestellt. Sodann gibt er seine Kontaktdaten/Lieferadresse ein und wird über den Button „Weiter" zur Auswahl der Zahlungsart weitergeleitet. Derzeit hat der Kunde die Möglichkeit per Paypal, Klarna, Apple Pay, Google Pay oder per Kreditkarte zu zahlen oder die Zahlungsart „Vorkasse" auszuwählen. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des gewählten Zahlungsdienstleisters, Kreditkartenanbieters oder der Bank des Kunden ergänzend. Nach Bestätigung, die Risikohinweise gelesen zu haben und Zustimmung zur Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrrufsfrist kann der Kunde über den Button „Jetzt kaufen!" ein verbindliches Angebot zum Erwerb der gewählten Standardsoftware abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Möglichkeit, seine Angaben zu korrigieren und anzupassen. Nach Abgabe des Angebots zum Erwerb kommt der Vertrag dadurch zustande, dass die Algo-Camp GmbH dem Kunden den Kauf per E-Mail bestätigt und ihm entweder einen Link zum Download der Standardsoftware zur Verfügung stellt oder dem Kunden diese als zip-Datei direkt per E-Mail zusammen mit Installations-, Einstellungs- und Risikohinweisen übermittelt.
(3) Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (zB Softwarepflege, Installation und Parametrisierung der Software, Schulung) sind gesonderte Verträge zu schließen. Der Abschluss solcher Verträge steht beiden Vertragspartnern frei.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist nur die Lieferung von Standardsoftware und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 4, außerdem die beim Kauf mitbestellten Dienstleistungen, zB die Schulung nach § 15.
(2) Folgende Varianten der Standardsoftware bietet die Algo-Camp GmbH derzeit an:
- Algo-Trading Starter-Paket (Light, Silber, Gold)
- Algo-Trader Pro (Silber, Gold, Platin)
- Swiss-Trader (Silber, Gold, Platin)
- Trading-Bot Prime (Silber, Gold, Platin)
- Prop-Trading Algo
- Heavy Trader
Die Varianten unterscheiden sich nach Art der Handelsgelegenheiten, maximalem Kontostand, Lots pro Trade und Zugangsdauer zum Tradingserver.
(3) Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
(4) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist das Angebot der Algo-Camp GmbH und die Beschreibung der Standardsoftware. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren haben oder die Algo-Camp GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Algo-Camp GmbH.
(5) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der Algo-Camp GmbH.
(6) Der Kunde erhält die Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und dem Benutzerhandbuch. Er hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
(7) Die Algo-Camp GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.
(8) Für die Nutzung der digitalen Inhalte wird ein Zugang zum Internet sowie gängige und übliche sowie dem Kunden zumutbare Darstellungsmöglichkeiten (z. B. ein Browser oder eine PDF-Darstellungssoftware) vorausgesetzt. Die Algo-Camp GmbH übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verhinderung des Zugangs zu digitalen Inhalten oder deren Abruf, falls diese Hindernisse im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (das gilt insbesondere für den Zugang des Kunden zum Internet).
(9) Software-Updates
Die Algo-Camp GmbH stellt dem Kunden 2 Jahre lang (Frist beginnt mit Bereitstellung des digitalen Produkts) ohne zusätzliche Kosten Software-Updates zur Verfügung. Zu den kostenfreien Software-Updates gehören die Aktualisierungen, die kritische Sicherheitslücken schließen oder nötig sind, um die Software vertragsgemäß und sicher nutzen zu können. Es werden ausdrücklich keine Updates kostenfrei angeboten, die den Funktionsumfang der Software erweitern und/oder die Handelsstrategie optimieren (bei automatischen Handelssystemen), diese Software-Erweiterungen sind optional und können kostenpflichtig erworben werden. Die Algo-Camp GmbH informiert den Kunden per E-Mail über verfügbare Updates. Ebenfalls per E-Mail erhält der Kunde das Update als Anhang zum Download sowie eine entsprechende Anleitung zur Installation des Updates. Ebenfalls wird der Kunde über die Neuerung im Update, sowie über mögliche Folgen, wenn das Update nicht ordnungsgemäß eingespielt bzw. installiert wird, informiert. Hierbei wird der Kunde unter der E-Mail-Adresse angeschrieben, die der Kunde beim Kaufprozess angegeben hat.
(10) Technische Verfügbarkeit
Ein Anspruch des Kunden auf die Verfügbarkeit ganz bestimmter Verbindungswege besteht nicht. Die Algo-Camp GmbH garantiert außerhalb der Wartungsfenster eine mittlere Verfügbarkeit aller Dienste von 97 % bezogen auf ein Jahr. Die Algo-Camp GmbH übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von abrufbaren Inhalten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Die Algo-Camp GmbH behält sich vor, den Internetzugang zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Das Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
(11) Risikohinweise
Die Algo-Camp GmbH übernimmt keine Haftung für bereitgestellte Handelsanregungen. Diese stellen in keiner Weise einen Aufruf zur individuellen oder allgemeinen Nachbildung, auch nicht stillschweigend, dar. Handelsanregungen oder anderweitige Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten dar. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen der veröffentlichten Inhalte ist somit ausgeschlossen. Die Algo-Camp GmbH bezieht Informationen aus Quellen, die es als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen kann nicht übernommen werden. Kunden, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln in vollem Umfang auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Algo-Camp GmbH übernimmt keine Haftung für die erteilten Informationen. Insbesondere weist die Algo-Camp GmbH hierbei auf die bei Geschäften mit Optionsscheinen, Derivaten und derivativen Finanzinstrumenten besonders hohen Risiken hin. Der Handel mit Optionsscheinen bzw. Derivaten ist ein Finanztermingeschäft. Den erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken gegenüber, die nicht nur einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, sondern darüber hinausgehende Verluste nach sich ziehen können. Angesichts dessen setzt diese Art von Geschäften vertiefte Kenntnisse in Bezug auf diese Finanzprodukte, die Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken und -strategien voraus. Der automatische Handel ist mit einem höheren Risiko verbunden, da Anzahl und Umfang der Orders automatisch festgelegt werden. Der Kunde hat bei der Auswahl des Brokers und der Internetverbindung zum Broker eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen. Nur Verbraucher, die die gem. § 37d WpHG bei Banken und Sparkassen ausliegende Broschüre „Basisinformationen über Finanztermingeschäfte" gelesen und verstanden sowie das Formular „Wichtige Information über die Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften" gelesen und unterschrieben haben, sind berechtigt, am Handel mit Optionsscheinen und sonstigen Finanztermingeschäften teilzunehmen. Der Kunde handelt gleichwohl auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
Der CFD- und Forex-Handel beinhalten erhebliche Risiken und sind als hochspekulative Geschäfte anzusehen, die in Extremfällen Risiken bergen, die über den Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinausgehen können. Der CFD- und Forex-Handel kann aufgrund ihrer Hebelwirkung durch wirtschaftliche und politische Entwicklungen erhöhtes Risiko unterliegen. Beim Einsatz dieser Instrumente muss man bewusst sehr hohe Risiken und sehr starke Ertrags-, Kurs-, Währungs- und Kontoschwankungen in Kauf nehmen, um langfristig die Chance auf ein sehr hohes Kapitalwachstum zu erhalten.
Durch den Einsatz von automatischen Handelssystemen können eine Vielzahl von Handelsgeschäften in kurzer Zeit ausgeführt werden. Hierdurch können sich große gehebelte Positionen im Handelsbestand aufbauen, die erst mittelfristig abgebaut werden. Gerade bei automatischen Handelssystemen kann somit mit diesen Positionen über diese Zeit ein hoher Buchverlust (Drawdown) entstehen, der zu einem erheblichen Verlust führen und auch über den Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinausgehen kann. Handelssysteme verwenden bei Handelsgeschäften teilweise nur Market-Orders und keine Stop- bzw. Limit-Orders. Es bestehen Risiken, dass durch technische Probleme (z.B. Internetausfall, Hard- und Softwareprobleme, Fehler im Handelssystem, Ausfall Brokeranbindung zu Order- und Kurssystem) Handelsverluste entstehen. Die gleichen Handelssysteme können bei unterschiedlichen Brokern zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Positive Ergebnisse von Handelsstrategien in der Vergangenheit sind kein Indikator für künftige Gewinne.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei der Nutzung unserer Handelssysteme:
- Kennzahlen über die Performance aus der Vergangenheit sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Sie können lediglich eine optimierte Darstellung der Vergangenheit darstellen.
- Unsere Handelssysteme wurden nach besten Wissen und Gewissen entwickelt. Trotz sorgfältiger Programmierung können noch Fehler vorhanden sein. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Fehler in der Programmierung der Handelssysteme.
- Nutzen Sie die Handelssysteme erst nach sorgfältiger Überprüfung und nur dann, wenn Sie mit der Funktionsweise des Handelssystems vertraut und einverstanden sind.
- Sie sollten das Trading nur mit Risikokapital betreiben. Das Kapital, welches Sie nicht zum Leben benötigen und deren Wegfall Ihre Lebensumstände nicht ändern würde.
- Sie nutzen die Handelssysteme auf eigene Verantwortung. Sie sind dafür verantwortlich, wenn es durch die Handelssysteme zu Verlusten kommt. Oft lässt sich die Positionsgröße nicht direkt vor jeder Orderausführung individuell bestimmen.
- Besonders beim Betrieb von Handelssystemen ist es nötig, eine unterbrechungsfreie Verbindung zum Broker und zur Kursversorgung zu haben.
- Die Kaufaufträge (besonders bei MKT-Orders) können viel schlechter ausgeführt werden als eigentlich gewollt. Hierdurch können ungewollt Verluste entstehen.
- Programmierte halb- oder vollautomatische Handelssysteme sollten niemals direkt nach Erhalt auf einem Konto mit Echtgeld aktiviert werden. Beim Betrieb auf einem Demokonto sollten Sie sich vergewissern, dass das Handelssystem technisch und logisch 100% fehlerfrei funktioniert. Beim Betrieb von Handelssystemen bestehen zusätzlich die gleichen Gefahren, die auch beim manuellen Handel bestehen.
Alle halb- und vollautomatischen Handelssysteme, Indikatoren und Analysen stellen lediglich eine Information und keine Empfehlung oder Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar. Alle veröffentlichten Informationen (z.B. Backtest-Ergebnisse) wurden nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Dennoch übernehmen wir hierfür keine Haftung in Bezug auf die Richtigkeit.
Offenlegung der hypothetischen Performance Hypothetische Performanceergebnisse haben viele inhärente Einschränkungen, von denen einige im Folgenden beschrieben werden. Die dargestellten Ergebnisse des Kontos können in den Gewinnen und Verlusten stark abweichen. Einer der Einschränkungen der hypothetischen Ergebnisse ist, dass Sie durch bekannte historische Daten entstanden sind. Darüber hinaus beinhaltet der hypothetische Handel kein finanzielles Risko – kein hypothetischer Track Record kann die finanziellen Risiken des tatsächlichen Handels darstellen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass der Handel bei Verlusten ausgesetzt bzw. abgebrochen wird, dies kann die tatsächlichen Ergebnisse stark verändern. Des Weiteren gibt es zahlreiche weitere Faktoren die bei der Umsetzung eines Handelsprogramms nicht vollständig in der hypothetischen Performance berücksichtigt werden können und somit die tatsächlichen Ergebnisse beeinflussen können.
(12) Backtest-Funktionalität
Bei den von der Algo-Camp GmbH angebotenen Handelssystemen ist die Nutzung der Backtest-Funktion im MetaTrader (insbesondere MetaTrader 4 und MetaTrader 5) aus Sicherheits- und Kopierschutzgründen technisch deaktiviert. Eine eigenständige Durchführung von Backtests durch den Kunden ist daher nicht möglich. Die fehlende Backtest-Möglichkeit stellt keinen Sachmangel der Standardsoftware dar, sondern entspricht der vorgesehenen technischen Funktionsweise.
§ 4 Rechte des Kunden an der Software
(1) Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Algo-Camp GmbH dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Algo-Camp GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Algo-Camp GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Der Kunde ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Alle Datenverarbeitungsgeräte (zB Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (zB die Beschränkung auf eine Anzahl von Arbeitsplätzen oder Personen) sind technisch einzurichten und praktisch einzuhalten. Die Algo-Camp GmbH räumt dem Kunden hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Fehlerbeseitigung. Für die Dauer des Nutzungsrechts gilt § 13.
(3) Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen sicher verwahrt werden und, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers oder der online übertragenen Fassung der Software versehen werden. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen und Produktkennzeichnungen dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten. Das Benutzerhandbuch und andere von der Algo-Camp GmbH überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
(4) Der Kunde ist nur nach den folgenden Regeln berechtigt, die Software an einen Dritten weiterzugeben:
a) Die Weitergabe an den Dritten erfolgt durch Verkauf auf Dauer und ohne Rückgabeanspruch oder Rückerwerbsoption.
b) Der Dritte gibt gegenüber der Algo-Camp GmbH folgende schriftliche Erklärung ab:
- „Wir wollen von (Firma und Adresse des Kundens) die Software (genaue Bezeichnung einschließlich Benennung des Lizenzvolumens) erwerben. Uns liegen in Kopie die Dokumente vor, aus welchen sich ergibt, mit welchen Nutzungsrechten und welchen Pflichten der Vorerwerber die Software erworben hat. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber, diese Nutzungsregeln einzuhalten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf § 4, § 13 Abs. 2 und 3, § 14 und § 16 der damals vereinbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Standard-Software.
- Unser Nutzungsrecht beginnt frühestens, wenn der Vorerwerber Ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass er, soweit möglich und zumutbar, die Software gelöscht hat und dass er mit Beginn unseres Nutzungsrechts kein Recht auf Nutzung der Software mehr hat.
- Wir verpflichten uns, im Fall einer Veräußerung der Software durch uns dieselben Regeln einzuhalten, wie sie insofern unserem Rechtsvorgänger Ihnen gegenüber obliegen."
c) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Dritte erst dann die Software nutzen darf, wenn der Kunde den Löschungsvorgang der Software durchgeführt hat und wenn der Algo-Camp GmbH die vom Dritten unterschriebene Erklärung nach (b) vorliegt.
d) Das Recht zur Weiterveräußerung bezieht sich auf den Stand des Computerprogramms, wie er dem Kunden zum Zeitpunkt der Weitergabe an den Dritten vorliegt.
Im Falle eines Verstoßes des Bestellers gegen diese Regeln schuldet er der Algo-Camp GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Dritte nach der dann aktuellen Preisliste für die Software bei der Algo-Camp GmbH hätte zahlen müssen, zumindest in Höhe der Hälfte des heute vereinbarten Kaufpreises. Die Algo-Camp GmbH behält sich weitergehende Ansprüche gegen den Kunden und den Dritten vor.
(5) Der Kunde darf die Schnittstelleninformationen der Programme nur in den Schranken des § 69 e UrhG dekompilieren und erst dann, wenn er schriftlich die Algo-Camp GmbH von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von zumindest zwei Wochen um Überlassung der erforderlichen Schnittstelleninformationen gebeten hat. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Besteller über die Software im Rahmen des Dekompilierens bekommt, gilt § 14. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft er der Algo-Camp GmbH eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar der Algo-Camp GmbH gegenüber zur Einhaltung der in §§ 4 und 14 festgelegten Regeln verpflichtet.
(6) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (zB durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Algo-Camp GmbH nicht erlaubt.
(7) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der Algo-Camp GmbH, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Algo-Camp GmbH. Sie dürfen ohne schriftliche Gestattung der Algo-Camp GmbH nicht in gleich welcher Weise genutzt werden und sind nach § 14 geheimzuhalten.
(8) An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software erwirbt der Kunde dieselben Rechte wie an der Standardsoftware. Soweit die neu überlassenen Gegenstände schon gelieferte Gegenstände ersetzen, erlöschen zu den Zeitpunkten, zu welchen die neuen Gegenstände nutzbar sind, die an den bisherigen Gegenständen überlassenen Rechte.
§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Algo-Camp GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die Algo-Camp GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Algo-Camp GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, zB eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht leistet oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5) Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Algo-Camp GmbH der Leistungsort.
§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (zB bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (außer in Notfällen zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
§ 7 Vergütung, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die vereinbarte Vergütung ist vor Ablieferung der Software (für Schulungen vor Durchführung der Schulung) und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Auswahl der Zahlung über einen Zahlungsdienstleister ist die Zahlung sofort fällig.
(2) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der Algo-Camp GmbH, die über https://www.algo-camp.de/automatische-handelssysteme/ erreichbar ist.
(3) Fahrtkosten, Spesen und Zubehör sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Kunden verlangte Leistungen (zB Beratung und Unterstützung bei der Programminstallation) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
(4) Der Kunde kann nur mit von der Algo-Camp GmbH schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Algo-Camp GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, alle Liefergegenstände der Algo-Camp GmbH unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet jedes Modul der Standardsoftware gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Software, die der Kunde nach der Erstbelieferung, beispielsweise im Rahmen der Gewährleistung oder eines Pflegevertrages bekommt.
(2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
§ 9 Sachmängel
(1) Die Standardsoftware hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann die Algo-Camp GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Algo-Camp GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die Algo-Camp GmbH zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation von Standardsoftware (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Kunden.
(3) Der Kunde unterstützt die Algo-Camp GmbH bei der Fehleranalyse und Mangelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Algo-Camp GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Algo-Camp GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl beim Kunden oder in ihren Geschäftsräumen oder durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Algo-Camp GmbH nach deren entsprechender vorheriger Ankündigung online Zugang zur Software zu gewähren.
(4) Die Vertragspartner vereinbaren folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:
a) Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Mängel: Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb beim Kunden; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Die Algo-Camp GmbH beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der Arbeitszeit (werktags 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr).
b) Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Mängel: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Kunden erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich: Die Algo-Camp GmbH beginnt bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am Folgetag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des übernächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der Arbeitszeit fort. Die Algo-Camp GmbH kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
c) Fehlerklasse 3: Sonstige Mängel: Die Algo-Camp GmbH beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
d) Bei Verbrauchern wird stets die Fehlerklasse 3 angenommen.
(5) Die Fristen nach Abs. 4 beginnen mit einer Fehlermeldung nach § 8 Abs. 1. Für die Fristberechnung gilt § 5 Abs. 2, 3. Bei Meinungsverschiedenheit über die Zuordnung eines Fehlers in die Klassen nach Abs. 4 kann der Kunde die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Er erstattet der Algo-Camp GmbH den Zusatzaufwand, wenn er nicht nachweist, dass seine Einstufung richtig war.
(6) Die Algo-Camp GmbH kann Vergütung für Mehraufwendungen daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Kunde die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend. Für die Höhe der Forderung der Algo-Camp GmbH gilt deren Preisliste.
(7) Wenn die Algo-Camp GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde im Rahmen des § 6 entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12.
§ 10 Rechtsmängel
(1) Die Algo-Camp GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Algo-Camp GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
(2) Der Kunde unterrichtet die Algo-Camp GmbH unverzüglich in Textform, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Die Algo-Camp GmbH unterstützt den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.
(3) § 9 Abs. 2, 6, 7 gelten entsprechend.
§ 11 Haftung
(1) Die Algo-Camp GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zB aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Algo-Camp GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Algo-Camp GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des dreifachen Betrags der vom Kunden für die jeweilige Standardsoftware geschuldeten Lizenzvergütung je Schadensfall und insgesamt bis zur Höhe des dreifachen Betrags der vom Kunden für die jeweilige Standardsoftware geschuldeten Lizenzvergütung für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
(2) Der Algo-Camp GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Änderungen.
§ 12 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach § 9 – § 11 beträgt:
a) bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für innerhalb der Verjährungszeit ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die in § 3 Abs. 5 genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann;
d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Abs. 3 genannten Fällen sowie bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt Abs. 1 nicht.
§ 13 Beginn und Ende der Rechte des Bestellers
(1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
(2) Die Algo-Camp GmbH kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 beenden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Algo-Camp GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der dauerhafte Verbleib der Software beim Kunden nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt. Für die Rückabwicklung des Vertrages wegen Zahlungsverzugs des Kunden gelten nur die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Wenn die Rechte nach § 4 nicht entstehen oder wenn sie enden, kann die Algo-Camp GmbH vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.
§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz und Werbezustimmung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (zB Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
(3) Die Algo-Camp GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Algo-Camp GmbH darf den Kunden, sofern er Unternehmer ist, nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
§ 15 Aktionsgutscheine
(1) Als „Aktionsgutscheine" werden Gutscheine verstanden, die im Rahmen von zum Beispiel Promotionsaktionen unentgeltlich von dem Verkäufer herausgegeben werden (z.B. Rabattgutscheine mit prozentualen oder festen Nachlässen). Keine Aktionsgutscheine stellen dagegen Gutscheine dar, die einen bestimmten Geld- oder Sachwert verkörpern und von dem Kunden als Produkt erworben werden.
(2) Aktionsgutscheine können nur zu den mitgeteilten Bedingungen, unter Beachtung von Einschränkungen, z.B. der Geltung für bestimmte Produktgruppen, Nutzungshäufigkeit und insbesondere nur innerhalb der angegebenen Frist berücksichtigt werden.
(3) Sofern nicht anders angegeben, können Aktionsgutscheine nicht mit anderen Aktionsgutscheinen kombiniert werden.
(4) Sofern nicht anders angegeben, dürfen die an Empfänger ausgehändigten Aktionsgutscheine nicht auf Dritte übertragen werden.
(5) Von der Algo-Camp GmbH herausgegebene Aktionsgutscheine dürfen nur bei der Algo-Camp GmbH eingelöst werden.
(6) Sofern nicht anders angegeben, können Aktionsgutscheine nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden.
(7) Sofern nach Einlösung eines Aktionsgutscheins ein noch zu zahlender Betrag verbleibt, kann dieser mit den von der Algo-Camp GmbH angebotenen Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden.
(8) Sofern ein Aktionsgutschein einen Warenwert übersteigt, wird er nur bis zur Höhe des Warenwertes berücksichtigt, ohne dass eine Auszahlung des Restbetrages erfolgt.
§ 16 Sonderbedingungen für Abonnements
(1) Als „Abonnement" wird der regelmäßige Bezug von Produkten oder anderen Leistungen durch „Abonnenten" (wie Kunden im Rahmen von Abonnementverträgen bezeichnet werden) im Rahmen einer laufenden Vertragsbeziehung (auch bezeichnet als „Abonnementvertrag") über einen festgelegten Zeitraum hinweg (auch bezeichnet als „Bezugszeitraum") verstanden.
(2) Ein Abonnementvertrag verpflichtet die Algo-Camp GmbH zur Lieferung der von dem Abonnementvertrag umfassten Leistungen oder Vornahme sonstiger Handlungen zu den vereinbarten Zeitpunkten oder Intervallen und innerhalb des vereinbarten Bezugszeitraums. Die Details zu den einzelnen Abonnements werden jeweils bei deren jeweiligen Angeboten angegeben.
(3) Die Kündigung erfolgt zum nächsten Leistungs- oder Liefertermin oder der nächsten Lieferung innerhalb des Bezugszeitraums.
(4) Abonnements werden jeweils zu Beginn des Bezugszeitraums im Voraus abgerechnet.
(5) Testabonnements gehen automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern sie nicht innerhalb des Testzeitraums gekündigt werden.
(6) Der Abonnent teilt der Algo-Camp GmbH Änderungen der Liefer- oder Zustelladresse unverzüglich mit und ist andernfalls für Lieferhindernisse aufgrund der unterbliebenen Mitteilung verantwortlich.
(7) Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Abonnementvertrages bleibt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorbehalten.
(8) Abonnementverträge können in Textform gekündigt werden (z.B. E-Mail).
§ 17 Sonderbedingungen für Schulungen
(1) Schulungen erfolgen bei der Algo-Camp GmbH. Der Kunde kann die Schulung in seinen Räumen durchführen lassen, wenn er die erforderliche technische Ausrüstung stellt. Er hat dann entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste der Algo-Camp GmbH zusätzlich für die Fahrzeiten und Fahrtkosten der Schulungspersonen aufzukommen.
(2) Die Algo-Camp GmbH kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. Die Algo-Camp GmbH wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
§ 18 Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Algo-Camp GmbH, Albrechtstr. 19, 10117 Berlin, E-Mail: support@algo-camp.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Algo-Camp GmbH, Albrechtstr. 19, 10117 Berlin, E-Mail: support@algo-camp.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem Sie a) dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlieren sowie b) wir Ihnen den Inhalt Ihrer Erklärung innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlieren. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten und Gleichgestellten der Sitz der Algo-Camp GmbH.
(2) Die Algo-Camp GmbH ist weder verpflichtet noch bereit an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt das Gesetz.